Autofahren in Deutschland: Führerschein umschreiben und ein Auto anmelden
Aufenthalt & Recht
Wer aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland zieht, sollte sich früh mit dem Thema Führerschein beschäftigen – die Regeln unterscheiden sich stark je nach Herkunftsland.
EU/EWR-Führerscheine
Führerscheine aus der EU oder dem EWR bleiben in Deutschland unbegrenzt gültig, ohne Umschreibung.
Führerscheine aus anderen Ländern
Ein ausländischer Führerschein berechtigt in der Regel für sechs Monate nach Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland zum Fahren (oft in Kombination mit einem Internationalen Führerschein). Danach gilt:
- Besteht mit dem Herkunftsland ein Umschreibungsabkommen, kann der Führerschein ohne neue Prüfung offiziell in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
- Besteht kein solches Abkommen, muss in der Regel die deutsche Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) abgelegt werden, meist nach vorheriger Fahrschulausbildung.
Für den Iran besteht bislang in der Regel kein Umschreibungsabkommen mit Deutschland – wer aus dem Iran kommt, muss also meist nach Ablauf der sechs Monate die deutsche Fahrprüfung neu ablegen. Da sich Listen und Abkommen gelegentlich ändern, lohnt sich eine aktuelle Nachfrage bei der örtlichen Führerscheinstelle.
Ein Auto in Deutschland anmelden
Für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der örtlichen Zulassungsstelle brauchst du üblicherweise:
- Meldebescheinigung
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Fahrzeugschein (Teil I)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) von einer Kfz-Versicherung
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV/HU), die alle zwei Jahre fällig ist
In vielen Innenstädten gilt zusätzlich eine Umweltzone, für die eine Umweltplakette an der Windschutzscheibe erforderlich ist.
Keine Rechtsberatung
Dieser Ratgeber dient nur der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung. Regelungen ändern sich und hängen von der persönlichen Situation ab – bitte aktuelle Anforderungen immer bei der zuständigen Ausländerbehörde, dem Standesamt, dem Finanzamt oder einer fachkundigen Beratungsstelle bestätigen.
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