Arbeiten in Deutschland: Jobsuche, Anerkennung von Abschlüssen & Arbeitsvertrag
Arbeiten & Unternehmen
Der deutsche Arbeitsmarkt sucht in vielen Branchen aktiv Fachkräfte – gleichzeitig gibt es einige formale Hürden, die es früh zu kennen lohnt.
Wo man sucht
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sowie das europäische Portal EURES
- Branchenportale wie LinkedIn und Xing
- Direkt über die Karriereseiten von Unternehmen
- Personalvermittlungen und Zeitarbeitsfirmen als möglicher Einstieg
Arbeitserlaubnis
Ob und in welchem Umfang du arbeiten darfst, steht in der Regel auf deinem Aufenthaltstitel (unter "Nebenbestimmungen" bzw. "Erwerbstätigkeit"). Ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit oder eine Blaue Karte EU beinhaltet meist bereits die Arbeitserlaubnis für den jeweiligen Job; bei Studien- oder Familienaufenthaltstiteln können zeitliche Beschränkungen gelten.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Für viele Berufe – insbesondere reglementierte wie Ärzt:in, Ingenieur:in, Lehrer:in oder Pflegekraft – ist eine formale Anerkennung des ausländischen Abschlusses nötig oder zumindest hilfreich. Ausgangspunkt ist meist das Portal "Anerkennung in Deutschland"; zuständig sind je nach Beruf die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die Ärztekammer, die IHK oder die HWK.
Der Arbeitsvertrag
- Probezeit: häufig bis zu sechs Monate, mit kürzeren Kündigungsfristen
- Mindestlohn: gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst
- Urlaub: gesetzliches Minimum sind 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche; viele Arbeitgeber bieten mehr
- Steuerklasse: beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, besonders relevant für Verheiratete (Kombinationen wie III/V oder IV/IV)
Ein Blick in den Artikel zu Steuern & Sozialversicherung hilft zu verstehen, was vom Bruttogehalt tatsächlich abgezogen wird.
Keine Rechtsberatung
Dieser Ratgeber dient nur der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung. Regelungen ändern sich und hängen von der persönlichen Situation ab – bitte aktuelle Anforderungen immer bei der zuständigen Ausländerbehörde, dem Standesamt, dem Finanzamt oder einer fachkundigen Beratungsstelle bestätigen.
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